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Senkung der Mehrwertsteuer – Kein Problem für SER Kunden

Der Koalitionsausschuss geht mit seinem umfangreichen Konjunktur- und Zukunftspaket zur Corona-Krise in die nächste Runde: Anfang Juni gab die Bundesregierung bekannt, dass vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 (und ggf. darüber hinaus) eine befristete Absenkung von 19 % auf 16 % bzw. 7 % auf 5 % der Mehrwertsteuer erfolgen soll.

Der Beschluss war die wohl größte Überraschung des Konjunkturpaketes und soll die Wirtschaft ordentlich ankurbeln. In der Theorie gibt das den gewünschten Effekt: Preissenkungen führen zu höheren Nachfragen durch die Verbraucher und Unternehmen profitieren durch höhere Umsätze und Gewinne und werden vor dem Ruin gerettet. Inwiefern dies in der Praxis funktionieren kann, bleibt erstmal abzuwarten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist in Arbeit, Kritik begründet, doch auch dieser Beschluss gehört derzeit zum „New Normal“, mit dem wir leben müssen.

In den verbleibenden Wochen bis zum Start im Juli müssen sich Unternehmen – vor allem die Abteilungen IT und Rechnungsstellung – auf einen hohen administrativen Aufwand für die Umsetzung gefasst machen.

Welche Anpassungen sind in Ihrem SER-System notwendig?

Durch die Mehrwertsteuerabsenkung sind Anpassungen an der Modellierung der Steuersätze und Steuerkennzeichen für die deutschen Buchungskreise erforderlich, damit innerdeutsche Rechnungen ab dem Leistungszeitraum Juli richtig verarbeitet werden können. Die Anpassungen müssen in der Komponente zur Rechnungslesung und ggf. auch zur Rechnungsprüfung durchgeführt werden.

Dank zentral verwalteter Mehrwertsteuer-Tabellen ist der Doxis InvoiceMaster gut auf so einen Fall vorbereitet, sodass die notwendigen Anpassungen in Ihrem SER-System ohne großen Aufwand erfolgen können. So meistern Sie den problemlosen Übergang am 01. Juli 2020 und können wie gewohnt weiterarbeiten.

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen im Juli mit Leistungszeitraum Juni noch mit den alten Steuersätzen zu fakturieren sind. Bei wiederkehrenden Lieferungen ist der Tag der jeweiligen Lieferung maßgeblich für die Bestimmung des Steuersatzes (30.06.2020: 19 %; 01.07.2020: 16 %; 01.01.2021: 19 %). Vergessen Sie nicht: Diese Anpassungen betreffen nicht nur Rechnungen, sondern auch Ihre Verträge! Vor allem laufende Jahresverträge sollten genau überprüft und angepasst werden, um auf der sicheren Seite zu sein.

An alles gedacht? Checkliste für die IT

  • Implementierung der neuen Steuersätze in Rechnungseingang und -ausgang
  • Anlegung neuer Konditions- und Steuersätze (z.B. bei SAP)
  • Einrichtung von neuen Umsatzsteuerkonten mit Steuerautomatik (andere ERP-Systeme)
  • Anpassung von Warenwirtschafts- und Kassensystemen
  • Bestandsaufnahme und ggf. Anpassung von intelligenten Schnittstellen
  • Bestandsaufnahme und ggf. Anpassung bei individueller Datenverarbeitung und Reportingsystemen

Wir unterstützen Sie bei allen Anpassung Ihres Doxis-Systems:

Wir sollen die Anpassungen für Sie durchführen?

Sprechen Sie uns an: zentral über unser Projektmanagement Office oder Ihren aktuellen Projektbetreuer.

  • Bitte geben Sie uns für alle deutschen Buchungskreise, die über den InvoiceMaster laufen, die Kürzel/Steuer-Kennzeichen, die ab dem 01.07.2020 bei inländischen Rechnungen für 5 % bzw. 16 % verwendet werden sollen. Wir werden diese dann im Juni zusätzlich zu den vorhandenen Kennzeichen für 7 % und 19 % einpflegen.
  • Nennen Sie uns bitte einen fachlichen Ansprechpartner (E-Mail / Telefon), bei dem wir im Falle von Unklarheiten rückfragen können und den wir auch informieren können, wenn die Umsetzung durch uns erfolgt ist.

Sie möchten ein individuelles Coaching?

Wir unterstützen Sie dabei, wenn Sie die Anpassungen selbst oder teilweise durchführen möchten. Sprechen Sie uns auch hier gerne an, wenn Sie ein individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Coaching wünschen.

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