Förderprogramme für Digitalisierungsprojekte in Deutschland
Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen in Form von neuen Geschäftsmodellen, intelligenten Arbeits- und Produktionsprozessen, effektiverer Kundengewinnung und besserer Vernetzung mit Geschäftspartnern. Um Mittelständlern und Unternehmen die Digitalisierung zu erleichtern, bieten Bund und Länder durch verschiedene Förderprogramme finanzielle Zuschüsse. Diese Förderung können Sie u.a. für ECM-Projekte und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Anspruch nehmen. Eine Auswahl haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Gerade auch die mittelständischen Unternehmen können vom digitalen Zeitalter profitieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt sie mit dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ bei der Digitalisierung der Geschäftsprozesse und der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle
Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Bundesweite Förderung:
Digital Jetzt
Was staatlich gefördert wird
Förderfähig sind Neuinvestitionen u.a. in ECM-Software, die in Betriebsstätten oder Niederlassungen in Deutschland erfolgen und innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.
Umfang der Förderung
Der Förderzuschuss beträgt gestaffelt nach Unternehmensgröße 30 bis 40 % der Investitionskosten und muss nicht zurückgezahlt werden. Die maximale Förderungsumme umfasst bis zu 50.000 €.
Wer die Förderung beantragen kann
„Digital Jetzt“ kann bundesweit von mittelständischen Unternehmen aller Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten beantragt werden.
Laufzeit der Förderung
Das Antragsstellungstool wurde am 7. September 2020 freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 2023 gestellt werden.
Antragstellung im Online-Antrags-Tool
Die Antragstellung kann ausschließlich online über das elektronische Antragsformular des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erfolgen.
Informationen des Bundesministeriums
Alle Informationen zum Förderprogramm sowie der Antragstellung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Förderung für Krankenhäuser
Krankenhauszukunftsgesetz
Speziell um die Digitalisierung in Krankenhäusern zu fördern, hat der Bundestag das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen. Bund und Ländern bringen dafür zusammen über 4 Milliarden Euro auf.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden u.a. Investitionen in Patientenportale, elektronische Dokumentation von Behandlungsleistungen und digitale Medikation. Darunter fallen auch ECM-Lösungen für das Gesundheitswesen.
Anmeldung von Förderbedarf
Krankenhausträger können ab sofort mit der Umsetzung ihrer Projekte beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Der Förderantrag wird durch die Länder beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt, die Frist hierfür endet am 31.12.2021.
Förderprogramme der Bundesländer
Je nach Bundesland gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Digitalisierungsvorhaben, von denen Sie hier eine Auswahl finden:
- Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus
- Bayern: Digitalbonus (bis 31.12.2020)
- Brandenburg: Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital
- Hessen: Digi-Zuschuss
- Mecklenburg-Vorpommern: DigiTrans
- Niedersachsen: Digitalbonus.Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen: Mittelstand Innovativ!
- Saarland: DigitalStarter
- Sachsen-Anhalt: DIGITAL INNOVATION
- Thüringen: Digitalbonus
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