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Die elektronische Gesundheitsakte einfach erklärt

Das Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Eine wesentliche Entwicklung ist die zunehmende Digitalisierung und zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten. In diesem Zusammenhang fällt immer wieder der Begriff der elektronischen Gesundheitsakte. Doch was verbirgt sich dahinter? Und welche Vorteile und Herausforderungen bringt sie mit sich? In diesem Artikel klären wir diese Fragen und geben einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur digitalen Gesundheitsakte in verschiedenen Ländern.

Definition: Was ist eine elektronische Gesundheitsakte?

Die elektronische Gesundheitsakte ist eine digitale Akte, mit der Patienten ihre Gesundheitsdaten elektronisch sammeln und verwalten können. Dazu gibt es verschiedene Lösungen, die von Unternehmen entwickelt wurden und frei auf dem Markt erhältlich sind.

Elektronische Gesundheitsakte vs. elektronische Patientenakte

Beide Begriffe stehen für digitale Akten, die medizinische Informationen zu einem Patienten sammeln. Beispielsweise nutzen Krankenhäuser und Arztpraxen diese Akten, um alle Dokumente eines Patienten, wie Befunde, Röntgenaufnahmen, Einwilligungsschreiben, Entlass-Papiere und weiteres, an einem Ort zu sammeln und nach Abschluss der Behandlung langfristig zu archivieren.

Allerdings gibt es noch gesetzlich feststehende Begriffe, die eine ganz andere Bedeutung haben: die ePA (elektronische Patientenakte) und die ELGA (elektronische Gesundheitsakte)

ePA

Die ePA ist die gesetzliche elektronische Patientenakte in Deutschland und dient dem Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern: also Ärzten, Krankenhäusern und Therapeuten. Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen. Ärzte und Krankenhäuser müssen die ePA nutzen und strenge Datenschutzanforderungen erfüllen. Die ePA enthält spezifische medizinische Informationen wie Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen.

Im Gegensatz zur klassischen Patientenakte dient die ePA also nicht nur der internen Verwaltung der Patienteninformationen, beispielsweise innerhalb einer Klinik, sondern dem Informationsaustausch zwischen den Praxen und Krankenhäusern. Damit haben Ärzte erstmals einen ganzheitlichen Blick auf die Patienteninformationen.

ELGA

Die ELGA ist hingegen die gesetzliche elektronische Patientenakte in Österreich. Die Akte wurde mit dem gleichen Ziel eingeführt, nämlich den Informationsaustausch zwischen Ärzten zu standardisieren und einen ganzheitlichen Blick auf den Patienten zu bieten. Patienten haben zu jeder Zeit Zugriff auf die Daten in Ihrer ELGA und können dies über ein Portal einsehen.

So wie es die ePA für Deutschland und die ELGA für Österreich gibt, gibt es auch schon in vielen anderen Ländern gesetzliche elektronische Gesundheitsakten, die die Zusammenarbeit von Ärzten und die Sammlung von Patientendaten erleichtern.

Gesetzliche Regelungen der Länder für Gesundheitsdaten

Für den Umgang mit Gesundheitsdaten gelten in verschiedenen Ländern spezifische Gesetze und Verordnungen. Hier ein detaillierter Überblick:

USA

  • Gibt es eine gesetzliche Gesundheitsakte? In den USA gibt es kein einheitliches, gesetzliches Gesundheitssystem wie in vielen anderen Ländern. Das amerikanische Gesundheitssystem ist eine Mischung aus einigen staatlichen und einer Vielzahl privater Anbieter und Programme. Die elektronische Patientenakte (Electronic Health Record, EHR) in den USA ist ein System, das die medizinischen Daten eines Patienten digital speichert.
  • Welches Gesetz gilt? Der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA). Dieser ist seit 1996 in Kraft und regelt den Schutz von Gesundheitsdaten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die mit solchen geschützten Daten arbeiten, bestimmte physische, netzwerk- und prozessbezogene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und einzuhalten. Konkret bedeutet dies, dass jeder, der im Gesundheitswesen Behandlungen durchführt, an denen Daten von US-Patienten beteiligt sind, den HIPAA-Compliance-Regeln unterliegt.

Vereinigtes Königreich

  • Gibt es eine gesetzliche Gesundheitsakte? Im Vereinigten Königreich ist eine Organisation – der National Health Service (NHS) – für die Verwaltung aller Patienteninformationen zuständig. Der NHS wird aus Steuermitteln und Beiträgen zur nationalen Sozialversicherung finanziert. Es besteht kein individueller Rechtsanspruch auf eine staatliche Krankenversicherung.
  • Gibt es rechtliche Grundlagen zur Verwaltung der Patienteninformationen? Das Vereinigte Königreich hat nach dem Brexit die „United Kingdom General Data Protection Regulation“ (GDPR) und den „Data Protection Act 2018“ eingeführt. Die GDPR ist das Gesetz zur Speicherung personenbezogener Informationen, zu denen auch Gesundheitsinformationen gehören.

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Deutschland

  • Gibt es eine gesetzliche Gesundheitsakte? Ja, die elektronische Patientenakte (ePA).
  • Welches Gesetz gilt? Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), das im Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Seit 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Patienten haben einen Anspruch darauf, dass ihr Arzt Daten in die ePA einträgt. Bei der elektronischen Patientenakte entscheidet allein der Patient, was mit seinen Daten geschieht. Der Versicherte bestimmt also, welche Daten in der ePA gespeichert und welche gelöscht werden. Er entscheidet auch im Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf.

Österreich

  • Gibt es eine gesetzliche Gesundheitsakte? Ja, die elektronische Gesundheitsakte (ELGA).
  • Welches Gesetz gilt? Das Elektronische-Gesundheitsakte-Gesetz (ELGA-Gesetz), das seit Januar 2013 in Kraft ist. Es legt fest, wie ELGA-Gesundheitsdaten zu definieren und wie ELGA-Befunde zu standardisieren sind. Es regelt auch, wer für die Umsetzung welcher ELGA-Komponenten verantwortlich ist.

Schweiz

  • Gibt es eine gesetzliche Gesundheitsakte? Ja, in der Schweiz gibt es eine gesetzliche Regelung für eine elektronische Gesundheitsakte, das sogenannte elektronische Patientendossier (EPD).
  • Welches Gesetz gilt? Es gilt das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG). Es ist seit 2017 in Kraft. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für das EPDG. Es legt fest, wie die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitswesens gesteigert und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden sollen.

Spanien

  • Gibt es eine gesetzliche Gesundheitsakte? In Spanien gibt es eine Art gesetzliche Patientenakte, die Historia Clínica Electrónica (HCE). Sie enthält alle klinisch relevanten Daten über die Gesundheitsversorgung eines Patienten. Jede Autonome Gemeinschaft in Spanien bemüht sich um die Umsetzung der HCE, während die Zentralregierung mit dem Programm Sanidad en Línea die Interoperabilität sicherstellt.
  • Welches Gesetz gilt? Das Gesetz Ley 41/2002, de 14 de noviembre, básica reguladora de la autonomía del paciente. Es regelt die Autonomie des Patienten und seine Rechte und Pflichten in Bezug auf Information und klinische Dokumentation und trat 2003 in Kraft. Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, der die Aufklärung, die klinische Dokumentation und die Achtung des Patientenwillens im Bereich der medizinischen Versorgung garantiert.

Frankreich

  • Gibt es eine gesetzliche Gesundheitsakte? Ja, in Frankreich gibt es eine gesetzliche Regelung für eine elektronische Patientenakte, das sogenannte Dossier Médical Partagé (DMP). Es wurde mit dem Gesetz zur Reform der Krankenversicherung im August 2004 als Pilotprojekt eingeführt. Nach einer längeren Erprobungsphase wurde das DMP 2011 erstmals flächendeckend umgesetzt. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten und einer vierjährigen Stagnationsphase wurde der DMP-Betrieb 2016 wieder aufgenommen. Seit November 2018 ist das DMP schließlich flächendeckend im Einsatz.
  • Welches Gesetz gilt? Das für das Dossier Médical Partagé (DMP) in Frankreich geltende Gesetz ist das Gesetz Nr. 2004-810, das 2004 vom französischen Gesundheitsministerium eingeführt wurde. Ziel dieses Gesetzes ist es, jedem Franzosen eine digitale Akte zur Verfügung zu stellen, auf die er jederzeit und überall zugreifen kann und die alle medizinischen Daten des Patienten enthält.

Vor- und Nachteile der digitalen Gesundheitsakte

Hey Doxi, nenne mir bitte jeweils Vor- und Nachteile!

Vorteile der elektronischen Gesundheitsakte

  1. Zentralisierung: Die elektronische Gesundheitsakte macht es möglich, alle Gesundheitsdaten an einem Ort zu speichern.
  2. Patientenversorgung: Ärzte können bessere Entscheidungen treffen, weil sie ein vollständiges Bild der Krankengeschichte haben.
  3. Effizienz: Doppeluntersuchungen und -verfahren lassen sich vermeiden, da alle Leistungserbringer Zugriff auf dieselben Informationen haben.
  4. Kommunikation: Die elektronische Gesundheitsakte verbessert die Kommunikation zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern.

Nachteile der elektronischen Gesundheitsakte

  1. Vorbehalt von Ärzten: Arztpraxen und Krankenhäuser haben oft eigene Strukturen, um Patienteninformationen zu verwalten. Die Umstellung auf eine gesetzliche Gesundheitsakte kann daher auf Widerstand stoßen.
  2. Unvollständige Informationen: Bei einigen gesetzlichen Akten können Patienten den Ärzten den Zugriff auf bestimmte Behandlungsdaten verweigern. Dies kann dazu führen, dass Behandler kein ganzheitliches Bild vom Gesundheitszustand des Patienten erhalten.
  3. Datenschutz: Es besteht das Risiko unautorisierten Zugriffs auf die Akte.
  4. Technische Probleme: Technische Schwierigkeiten könnten den Zugriff auf die Akte beeinträchtigen.
  5. Falsche Eingaben: Eingabefehler, Fehldiagnosen oder manipulierte Eingaben können zu falschen medizinischen Schlussfolgerungen führen.

Compliance mit der digitalen Patientenakte für Kliniken

Wie Sie sehen, gibt es strenge gesetzliche Anforderungen an eine digitale Gesundheitsakte. Um sicherzustellen, dass diese vollständig den Vorschriften für digitale Patientenakten entspricht, ist eine spezialisierte Software erforderlich.

Hier kommt Doxis ins Spiel. Als leistungsfähiges Enterprise Content Management System (ECM) bietet es Unternehmen und Organisationen der Healthcare eine umfassende Lösung für die Verwaltung und Archivierung aller relevanten Dokumente eines Patienten, sei es auf klinikinterner, klinikverbundinterner oder organisationsübergreifender Ebene. Dabei werden alle Dokumente streng nach Datenschutzrichtlinien verwaltet und sind nur autorisierten Personen zugänglich.

Digitale Patientenakte mit Doxis: Die Vorteile auf einen Blick

  1. Auf alle relevanten Informationen zugreifen: Ob Vorerkrankungen, Diagnosen, Befundberichte oder Behandlungsinformationen – in Doxis finden Sie (innerhalb Ihres Krankenhauses oder Klinikverbundes) alle relevanten Informationen zu einem Patienten, von Endoskopie-Aufnahmen über Laborberichte bis hin zu E-Mails.
  2. Doxis nahtlos in Ihr Krankenhausinformationssystem (KIS) integrieren: Alle Informationen aus dem KIS sowie entstehende Dokumente, wie Abrechnungen oder Medikamentenpläne, werden in der digitalen Patientenakte in Doxis abgelegt und verwaltet. Über Schnittstellen können relevante Informationen an die gesetzlichen Gesundheitsakten, wie beispielsweise die ePA, übertragen werden.
  3. Mobil auf Patientenakten zugreifen: Auf Visite im Krankenhaus? Greifen Sie von überall schnell auf Patientenakten zu, auch im Notfall.
  4. Dokumente effizient lenken und verteilen: Mit automatisierten Workflows lenken Sie Dokumente zwischen verschiedenen Abteilungen und Kliniken schnell und einheitlich.
  5. Revisionssicher archivieren: Mit Doxis können Sie alle Patienteninformationen gesetzeskonform archivieren und vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Mit Doxis steht Ihnen eine umfassende Lösung zur Verfügung, mit der Sie Ihre Patienteninformationen übersichtlich, gesetzeskonform und zugriffsbeschränkt in digitalen Akten verwalten und archivieren.

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