GoBD-konform mit Doxis
Mit Doxis digitale Dokumente anlegen, verwalten und archivieren - und das GoBD-konform. Was die GoBD ist, welche Compliance-Anforderungen für Unternehmen bestehen und wie auch Sie mit Doxis GoBD-konform Dokumente managen.
GoBD: Das Wichtigste in Kürze
„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.“
Woher stammen die GoBD?
Die GoBD wurden vom Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 14. November 2014 präsentiert. Das BMF-Schreiben fasst die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine IT-gestützte Buchführung zusammen, die seit dem 01.01.2015 gelten und GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) seitdem abgelöst haben.
Erfahren Sie, wie Sie mir Doxis GoBD-konform archivieren »
Seit wann gelten die GoBD?
Die GoBD gelten für alle nach dem 31. Dezember 2014 beginnenden Veranlagungszeiträume und haben GDPdU und GoBS ersetzt.
Möchten Sie mehr über BPM mit Doxis erfahren? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Business Process Management »
Woraus bestehen die GoBD?
Die GoBD bestehen aus 184 Randzeichen (RZ) und regeln die Aufbewahrung von handelsrechtlich und steuerrechtlich relevanten Daten und Dokumenten in elektronischer Form. Sie betreffen alle DV-Systeme. Demnach müssen die in den GoBD definierten Grundsätze wie z.B. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Unveränderbarkeit sowie Vollständigkeit von Daten und Dokumenten auch von einem Enterprise Content Management-System erfüllt werden.
Die Grundsätze der GoBD
Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der GoBD
- Nachvollziehbarkeit
- Vollständigkeit
- Richtigkeit
- Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
- Ordnung
- Unveränderbarkeit
Diese Grundsätze müssen während der Zeit der Aufbewahrung nachweislich erfüllt werden.
Möchten Sie mehr über BPM mit Doxis erfahren? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Business Process Management »
GoBD-konforme Buchführung
GoBD-konforme Archivierung
Elektronische Archivierung nach GoBD
Anbei eine Zusammenfassung relevanter Anforderungen an die elektronische Archivierung unter GoBD-Aspekten*:
Wir profitieren besonders von der systemseitigen Unterstützung bei der Festlegung und Überwachung von Löschfristen sowie Aufbewahrungsfristen. Früher mussten alle Fristen manuell nachgehalten werden. Das war sehr aufwändig und fehleranfällig.
GoBD und ECM
Die GoBD betreffen grundsätzlich alle DV-Systeme, wozu auch ECM-/DMS-Systeme zählen. So müssen GoBD-Grundsätze wie z.B. Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit oder Unveränderbarkeit von Daten und Dokumenten auch von einem ECM-System erfüllt werden.
Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass aufbewahrungspflichtige Unterlagen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.
Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden bzw. dort eingegangen, sind sie laut den GoBD in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden.

Unternehmen müssen demnach sicherstellen, dass diese Daten nicht mehr ausschließlich in ausgedruckter Form aufzubewahren sind, sondern für die Dauer der Aufbewahrungsfrist unveränderbar erhalten bleiben.
Für die Führung elektronischer Bücher gelten gemäß den GoBD die gleichen gesetzlichen Ordnungsmäßigkeitsanforderungen wie bei einer manuellen Buchhaltung auch.
GoBD-ready
Die Doxis iECM-Suite erfüllt die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) – das hat die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz bestätigt. Damit haben SER-Kunden die Sicherheit, mit Doxis GoBD-konform zu arbeiten.
So profitieren Sie mit Doxis
Steuerprüfungen mit Leichtigkeit bestehen
Belege, Verträge, Bilanzen, Geschäfts- und Handelsbriefe: Für die Archivierung digitaler Unterlagen mit Steuerrelevanz gelten die GoBD. Wer Steuerprüfungen bestehen will, muss sie erfüllen – sonst wird die Buchführung verworfen und es kommt zur Schätzung, die erhebliche Steuernachteile mit sich bringt. Mit Doxis beugen Sie dem vor: Die Software ist für die GoBD zertifiziert. Sie verwalten und archivieren damit alle aufbewahrungspflichtigen Dokumente vollständig, jederzeit verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar. Und zwar mit reduziertem Aufwand: Doxis hält gesetzliche Aufbewahrungsfristen automatisiert ein, dokumentiert Ihre Compliance und erleichtert Ihnen die Verfahrensdokumentation. Mit Doxis ist Ihre Buchführung GoBD-konform, komfortabel und korrekt.
Entdecken Sie passende Themen
Die häufigsten Fragen zu den GoBD
Wie können wir helfen?
+49 (0) 228 90896-789Ihre Nachricht hat uns erreicht!
Wir freuen uns über Ihr Interesse und melden uns in Kürze bei Ihnen.